Hierauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren "Gebrauchten" verkaufen wollen!

Um einen optimalen Preis und eine gute Bewertung ihres Gebrauchten zu erreichen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Saubere Oberflächen außen um den Zustand des Lacks und der Karosserie optimal bewerten zu können.
  • Saubere Oberflächen innen, ebenso sollten die Textilien (Sitze, Himmel etc. sauber und frei von Schäden sein).
  • Sauberer Motorraum, ermöglicht eine gute Zustandsbeurteilung des Aggregats und der Anbauteile.
  • Saubere Radkästen und Unterboden, ermöglichen eine gute Zustandsbeurteilung der Fahrzeugunterseite.

Unfallschäden

Kennen Sie alle Unfallschäden? Das ist sehr wichtig, den jeder Schaden den Sie wissentlich verschweigen, kann früher oder später zu unangenehmen Konsequenzen führen. Erst recht wenn Sie Ihr Fahrzeug an eine Privatperson weiterveräußern, genau so kann Sie aber auch ein Händler in Regress ziehen wenn Sie ihm Schäden verschwiegen haben und er dadurch beim Weiterverkauf in Schwierigkeiten kommt!

Technische Probleme

Da Probleme mit Motor, Getriebe oder anderen Teilen nur selten plötzlich auftreten, sollten Sie auch hier ehrlich sein und mit ungewöhnliche Geräusche und merkwürdigem Verhalten von Motor, und Getriebe (Ruckeln, Knacken, etc.) nicht hinterm Berg halten, weil Ihnen auch hier im Nachhinein Nachteile entstehen können.

Kilometerstand

Der Kilometerstand eines Fahrzeuges trägt maßgeblich zur Ermittlung eines korrekten Verkaufspreises bei. Seien Sie sich im Klaren, dass hier jegliche Manipulation im nachhinein äußerst unangenehme Folgen für Sie haben kann, da es sich hier von Rechts wegen um den Tatbestand des Betruges handelt.

Verschleißteile

Wischergummies, Zündkerzen, Steuerkette oder Zahnriemen, Bremsscheiben und Bremsklötze, Reifen und Leuchtmittel sind Verschleißteile und werden bei der Preisermittlung mit einbezogen. Wenn diese zeitnah durch den Käufer erneuert werden müssen, wirkt sich dies meist negativ auf den Verkaufspreis aus. Sind diese aber erst kürzlich durch Sie erneuert worden, erzielen Sie einen deutlich höheren Preis beim Verkauf.

Verkauf an Privatpersonen

Verkauft man sein Fahrzeug an Privatpersonen ist man vom Gesetzgeber verpflichtet dem Käufer nach dem Verkauf 12 Monate Gewährleistung einzuräumen.

Verkauf an Hensberg & Guerel Automobile

Der Verkauf an uns erfolgt für Sie ohne Garantie und Gewährleistung sofern Sie die oben genannten Punkte berücksichtigen.

Wenn Sie all diese Punkte beachten, werden Sie als Verkäufer und der Käufer, egal ob Privat oder Gewerblich mit Sicherheit einen Kompromiss finden der beide Seiten glücklich macht.

 

Worauf Sie beim Kauf eines Gebrauchten Fahrzeuges achten sollten!

Experten warnen vor Vorkasse - Augen auf beim Autokauf.

Beim Gebrauchtwagenkauf sind einige Punkte zu beachten, damit der Traum nicht zum Alptraum avanciert. Besonders der Fahrzeugbrief spielt dabei eine Hauptrolle.

Wenn es nicht zum Neuwagen reicht, kann der Traum vom eigenen Auto auch mit einem Gebrauchten in Erfüllung gehen. Das wissen auch die Autoverkäufer und ziehen so manchen Ahnungslosen über den Tisch. Ein besonders kritischer Punkt ist die "Vorkasse". Fachleute raten dringend davon ab, Geld auszugeben, wenn das Auto nicht auch sofort übernommen werden kann. Man kann auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Ihm kann die Kaufsumme anvertraut werden. Er leitet das Geld weiter; wenn das Auto samt den Papieren inklusive Kfz-Brief - der einzig gültige Eigentumsnachweis - den Besitzer gewechselt hat.

Quelle © ADAC

Kostenlose Musterverträge verwenden.

Wer sein Auto verkaufen möchte, sollte auch die Fallstricke der Gauner kennen. Vor einem Kauf liegt natürlich die ausgiebige Probefahrt des Interessenten. Die Mitnahme einer sachkundigen Vertrauensperson ist dabei hilfreich. Mancher Autoeigentümer hat schon bei einem kurzen Halt sein Auto verloren. Dumm gelaufen, wenn der Kfz-Brief vorne im Handschuhfach lag. Musterverträge sind auch im Internet zu finden, z.B.bei www.autoscout24.de. In diesem Papier werden die Adressen (Ausweis zeigen lassen) festgehalten und mündlich besprochene Vereinbarungen schriftlich fixiert. Diese Informationen sollten unbedingt festgeschrieben werden: Erstzulassungsdatum, Kilometerstand, eventuelle Tuning-Maßnahmen und Unfälle. Wird bei diesen Details die Unwahrheit gesagt oder Fehler verschwiegen, kann der Vertrag null und nichtig sein. Ein striktes Gebot gilt bei der Probefahrt: Niemals den Käufer allein lassen, speziell beim Fahrerwechsel. Die Probefahrt ist aber auch eine gute Gelegenheit, die Vorzüge des Fahrzeugs ins rechte Licht zu stellen und auf spezielle Extras hinzuweisen wie Kindersitz, Winterräder oder eine edle Musikanlage. Um schließlich den richtigen Preis zu finden, gibt es seriöse Institutionen wie beispielsweise die Preislisten von Schwacke und DAT.

(mid)

Mangel oder Verschleiß? Streit um Garantie bei Gebrauchtwagen.

Beim Kauf von Gebrauchtwagen sollte man genau aufpassen. Ist es ein Mangel oder ist es normaler Verschleiß? Wenn es bei einem Gebrauchtwagen zu Schäden kommt, kann es zu Streit wegen dieser Fragen mit dem Händler kommen. Wer bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft, kann plötzlich auftretende oder ersichtliche Mängel mindestens zwölf Monate lang beim Verkäufer geltend machen. So will es das Kaufrecht. Gerade bei Autos aus zweiter Hand werden Käufer mit einem Defekt jedoch oftmals mit dem Hinweis "Normaler Verschleiß" abgespeist. Doch wann liegt ein Mangel vor und wann handelt es sich tatsächlich um eine natürliche Verschleißerscheinung?

Quelle © dpa

Zwölf Monate Mängelgewährleistung.

Kauft eine Privatperson ein Fahrzeug vom Händler, dürfen Mängelgewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen werden. Mindestens zwölf Monate muss der gewerbliche Verkäufer geltend gemachte Mängel beheben. Das gilt auch, wenn diese zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden waren, aber vom Käufer nicht entdeckt worden sind. Ansonsten kann dieser vom Vertrag zurücktreten, was bedeutet, dass er das Fahrzeug zurückgibt und im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich eines eventuellen Nutzungsentgelts zurückbekommt.

Damit es soweit gar nicht kommt, verweigern gerade Gebrauchtwagenhändler gern schon einmal die Anerkennung eines Mangels. Sie berufen sich auf die gängige Rechtsprechung, die für jeden Mangel eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sehen will: Der beanstandete Defekt darf nicht dem "üblichen Zustand" eines solchen Fahrzeugs entsprechen. Diese vage Formulierung lässt gerade bei Autos aus zweiter Hand viel Spielraum. Was ist üblich für einen Pkw in dem Alter und mit der Laufleistung, wie werden regelmäßige Pflege und Wartung berücksichtigt?

Die Händler bezeichnen viele Mängel deshalb schon obligatorisch als "normalen Verschleiß", damit sie nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können. Doch was tatsächlich unter Verschleißteile fällt, hat nun einmal der ADAC aufsummiert: die Abgasanlage samt Auspuffrohre und Schalldämpfer, Glühkerzen, die Kupplung, Bremsscheiben und -beläge, Batterien, Reifen, Glühlampen und Scheibenwischerblätter. Hinzu kommen Bauteile, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich verschleißen, aber laut den Herstellervorgaben nach bestimmten Zeiträumen ausgetauscht werden müssen. Ansprüche hängen vom Bauteil ab.

Die sogenannten Wechselintervalle gibt es für Filter, Zahnriemen und Spannungsvorrichtungen, Wasserpumpen sowie Zündkerzen. Wenn alle diese Komponenten nach einer gewissen Zeit tatsächlich einmal ausgetauscht werden müssen, entspricht dies somit dem üblichen Zustand. Autobesitzer können sich deshalb selten auf einen Mangel berufen. Bei allen übrigen Bauteilen wie beispielsweise der Elektrik sieht es schon anders aus. Der übliche Zustand dieser Komponenten ist "funktionsfähig". Das heißt, sobald sie ausfallen oder ausgetauscht werden müssen, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Geschieht dies innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Gebrauchtwagenkauf beim Händler, können die Käufer also einen Sachmangel geltend machen. Der Verkäufer kann sich nicht auf "normalen Verschleiß" berufen und muss den Defekt beheben.

Wer Probleme mit dem Gebrauchten hat, sollte sich vom Händler nicht über den Tisch ziehen lassen. Dieser wählt natürlich die für ihn bequemste Art und weist zunächst einmal jegliche Schuld von sich. Verweigert er auch nach mehrmaliger Beanstandung die Reparatur, sollte man sich einen Anwalt nehmen. Er kann eine professionelle Einschätzung der Lage geben und bei einem später gegebenenfalls stattfindenden Rechtsstreit helfen.

(mid)